Staatsanwältin Lösing
Diese Seite betrifft ein einzelnes, namentlich gezeichnetes Schreiben in der Kette meiner Strafanzeige vom 02.09.2026 gegen VRiLG Groß und OStA Wachs. Sie nennt die Person nur im Zusammenhang mit dem, was sie gezeichnet hat, und ordnet es nach dem Schema Fakt – Beleg – Norm – Bedeutung ein; zu jedem Punkt steht eine Gegenhypothese. Die Seite gibt meine Einschätzung wieder und ersetzt keine dienstrechtliche oder gerichtliche Feststellung. Für die Person gilt die Unschuldsvermutung.
1Die Anzeige gegen einen Ankläger der Generalstaatsanwaltschaft geht an die ihr unterstellte Behörde
Am 02.09.2026 erstattete ich Strafanzeige gegen VRiLG Groß und OStA Wachs und bat ausdrücklich darum, sie außerhalb Berlins prüfen zu lassen, weil Wachs die Anklage gegen mich als Beamter der Generalstaatsanwaltschaft vertreten hat. Das Schreiben vom 29.09.2026, gezeichnet von Staatsanwältin Lösing, lautet vollständig:
227 Tage Schweigen – das Schreiben trägt das Datum meiner Nachfrage
Bis zum 29.09.2026 hatte ich keine Eingangsbestätigung. Am 29.09.2026 um 01:25 Uhr fragte ich schriftlich nach Eingang, Aktenzeichen und Verbleib (Anlage 234_F2). Das Schreiben trägt dasselbe Datum und den Betreff „Eingaben vom 2. und 29. September 2026“. Bei mir kam es am 07.10.2026 an – 35 Tage nach der Anzeige (F2-210).