Open Statements
Zu jedem Rechtsbehelf eine öffentliche Erklärung, am selben Tag. Nicht aus Neigung zur Öffentlichkeit, sondern weil in diesem Verfahren wiederholt streitig war, ob Schriftstücke ankommen. Was veröffentlicht ist, kann nicht verschwinden.
Zwei Schriftstücke, ein Tag, zwei Wege
Seit Anfang 2026 verfahre ich bei jedem Rechtsbehelf gleich. Ich reiche den Schriftsatz beim Gericht ein — und ich veröffentliche am selben Tag eine öffentliche Erklärung dazu. Beide Dokumente gehen gemeinsam hinaus.
Der Grund liegt nicht in der Neigung zur Öffentlichkeit. Er liegt in der Aktenlage: In diesem Verfahren ist wiederholt streitig geworden, ob Schriftstücke überhaupt angekommen sind. Es fehlten Eingangsbestätigungen; Sendungen erreichten mich ohne Frankierung und ohne Poststempel; angekündigte Anlagen lagen nicht bei; Post des Bundesverfassungsgerichts und der Verteidigung kam geöffnet an. Die Anstalt hat erklärt, über ankommende und ausgehändigte Post werde keine Protokollierung geführt.
Ein zweiter Grund kommt hinzu. Ein Rechtsbehelf ist an ein Gericht gerichtet und in der Sprache des Verfahrens geschrieben. Ein Open Statement richtet sich an Leserinnen und Leser und muss ohne Aktenkenntnis verständlich sein. Beides zusammen zeigt, ob hier vor Gericht anders argumentiert wird als in der Öffentlichkeit. Genau das soll prüfbar sein.
Jeder Rechtsbehelf mit der zugehörigen Erklärung
Chronologisch, neueste zuerst. Jede Zeile verweist auf beides: den eingereichten Schriftsatz und die öffentliche Erklärung dazu.
Ich lehne Freiheit gegen ein Geständnis ab
Rechtsbehelf: Gegeneröffnung zur Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft im Beschwerdeverfahren 2 Ws 111/26
Die Erklärung, auf die ich am häufigsten angesprochen werde: Ich könnte durch ein Geständnis und eine Therapie den Weg zu Lockerungen und zur vorzeitigen Entlassung öffnen. Ich lehne das ab.
Drei Monate Videotelefoniesperre nach Justizkritik
Rechtsbehelf: Abschließende Stellungnahme im Verfahren 595 StVK 126/26 Vollz, zugleich Antrag nach § 114 Abs. 2 StVollzG
Die einfache Frage, auf die bis heute keine Antwort vorliegt: Welche konkrete, mir vorher bekanntgegebene Regel soll ich am 02.06.2026 verletzt haben?
Verfassungsbeschwerde eingereicht
Rechtsbehelf: Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht
Veröffentlichung am Tag der Einreichung — und, wie sich zeigen sollte, Auslöser der späteren Sperrung meiner Videotelefonie.
Open Statement zur Ablehnung der vorzeitigen Entlassung
Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss vom 24.06.2026, eingelegt um 23:49 Uhr
Beschwerde und öffentliche Erklärung am selben Tag — die Beschwerde noch am Tag der Aushändigung des Beschlusses.
Nach der Anhörung vom 24.06.2026
Rechtsbehelf: Stellungnahme im Verfahren 589 StVK 86/26 und Dienstaufsichtsbeschwerde an den Präsidenten des Landgerichts
Zwei Schriftstücke an zwei verschiedene Stellen, dazu die öffentliche Dokumentation — alles am selben Tag.
Gegen die Umsetzung in die Nähe des gemeldeten Gefährders
Rechtsbehelf: Abschließende Stellungnahme mit öffentlicher Dokumentation
Die Gefährdung war seit Oktober 2025 aktenkundig. Am 05.08.2026 kam es am Arbeitsplatz zu Todesdrohung und antisemitischen Beleidigungen.
Vor dem Zwei-Drittel-Termin
Rechtsbehelf: Schreiben an das Landgericht Berlin, zugleich Antrag auf Zulassung der Presse
Der Antrag auf Zulassung von Pressevertretern zum Anhörungstermin blieb unbeschieden; die Presse war nicht zugelassen.
Zur Rechtsbeschwerde 5 Ws 17/26
Rechtsbehelf: Mitteilung des Kammergerichts
Gegenstand war die Frage, ob mir die Vorführung zum Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu gewähren war.
Was ein Open Statement ist — und was es nicht ist
Es ist keine Pressemitteilung im üblichen Sinn. Es enthält keine Forderung an Dritte, sich zu positionieren, und es bittet niemanden um Solidarität. Es gibt wieder, was an diesem Tag bei welchem Gericht eingereicht wurde, worauf es sich stützt und was daraus folgen soll.
Es ersetzt keinen Rechtsbehelf. Kein Gericht ist verpflichtet, eine veröffentlichte Erklärung zur Kenntnis zu nehmen. Der Rechtsweg läuft ausschließlich über die Schriftstücke bei Gericht.
Es benennt Amtsträger mit Funktion und, wo sie gezeichnet haben, mit Namen. Es erhebt keine strafrechtlichen Vorwürfe gegen sie. Wo eine Bewertung vorgenommen wird, ist sie als meine Einschätzung gekennzeichnet; die Unschuldsvermutung gilt uneingeschränkt.
Und es hat Folgen gehabt. Der Bescheid vom 22.07.2026, mit dem meine Videotelefonie für drei Monate gesperrt wurde, stützt sich ausdrücklich auf eine solche Veröffentlichung und bezeichnet mein Interesse daran als „Selbstpräsentation in der Öffentlichkeit“. Das ist der Grund, weshalb diese Reihe hier gesammelt steht: Sie ist inzwischen selbst Verfahrensgegenstand.