Dr. Felor Badenberg
Diese Seite betrifft die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz als Aufsichtsbehörde über den Justizvollzug und als politisch verantwortliches Haus. Sie ordnet die Vorgänge nach dem Schema Fakt – Beleg – Norm – Bedeutung und gibt meine Einschätzung wieder; sie ersetzt keine gerichtliche Feststellung.
1Weiterleiten statt Prüfen — ein geschlossener Kreis
Auf meine Eingaben antwortete das Haus durchgängig mit Weiterleitung an die Stelle, gegen die sich die Beschwerde richtete. Die Begründung ist im Schreiben vom 05.05.2025 ausformuliert: Die Aufsicht werde erst tätig, wenn die Anstaltsleitung sich abschließend positioniert und entschieden habe.
Zugleich verweigerte die Anstalt genau diese abschließende schriftliche Entscheidung. Am 11.08.2025 erklärte der Teilanstaltsleiter ausdrücklich, eine schriftliche Entscheidung werde nicht ergehen (Anlage 67_F2).
2Drei persönliche Eingaben an die Senatorin — drei Weiterleitungen
Meine Schreiben vom 24.04.2025, 05.05.2025 und 05.06.2025 haben nach Bestätigung des Hauses dem Büro der Senatorin vorgelegen. Bearbeitet wurden sie jeweils durch Weiterleitung; eine eigenständige inhaltliche Prüfung ist mir gegenüber nicht dokumentiert worden.
3Die „gemeinsame Linie“ vom 11.08.2025
Die JVA Heidering teilt in ihrer Stellungnahme an das Landgericht vom 26.09.2025 mit, mein Fall sei am 11.08.2025 mit der Senatsverwaltung erörtert und dort eine gemeinsame Linie erarbeitet worden. Das ist der einzige mir bekannte schriftliche Beleg für eine Abstimmung zwischen Anstalt und Aufsicht in meiner Sache — und er stammt nicht von mir, sondern von der Anstalt.
4Verlegung nach Heidering — ohne Vollzugsplan und ohne Kommission
Am 10.06.2025 wurde ich ohne Vorankündigung und mitten in laufenden Fristverfahren aus der JVA Moabit in die JVA Heidering verlegt. Zu diesem Zeitpunkt lag weder ein Vollzugsplan noch eine Behandlungsuntersuchung vor: Zur ersten Kommission (EWA) wurde ich erst am 13.03.2026 geladen — mehr als drei Jahre nach Haftbeginn und neun Monate nach der Verlegung. Der Vollzugs- und Eingliederungsplan wurde mir erst am 24.04.2026 ausgehändigt.
5Eine E-Mail an die Pressestelle wird zur Entscheidungsgrundlage der Anstalt
Der Bescheid der JVA Heidering vom 22.07.2026 über die dreimonatige Sperrung meiner Videotelefonie stützt sich ausdrücklich auf eine E-Mail, die ich am 12.07.2026 unter anderem an die Pressestelle der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz gerichtet hatte — nicht an die Anstalt.