Gabriele Cirener u. a.
Der Spruchkörper aus Gabriele Cirener (Vorsitzende), Jan Gericke, Prof. Dr. Andreas Mosbacher, Kati Resch und Mario von Haefen hat am 07.05.2025 über meine Revision entschieden. Diese Seite stellt dar, was der Senat nach eigener Aussage vor sich hatte und was in seiner Entscheidung davon vorkommt. Sie gibt meine Einschätzung wieder und ersetzt keine gerichtliche Feststellung.
1Der Senat bestätigt selbst, was ihm vorlag
Der Beschluss vom 07.05.2025 umfasst drei Absätze. Der zweite lautet:
Im Beschluss vom 19.06.2025 wird das präzisiert: es handelte sich um sämtliche Schreiben „bis einschließlich Teil 7“.
2Rügenverzeichnis — 28 Punkte, die dem Senat vorlagen
Die folgende Aufstellung stammt ausschließlich aus den Schriftsätzen, die der Senat als „Gegenstand der Beratung“ bezeichnet hat. Jeder Punkt ist zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Tiergarten in der JVA Moabit erklärt worden; der Volltext ist über die letzte Spalte nachlesbar. Die rechte Spalte gibt an, ob der Punkt im Beschluss vom 07.05.2025 erwähnt oder beschieden wird.
| Schriftsatz | Zu Protokoll | Gerügter Punkt | Norm | Volltext | Im Beschluss? |
|---|---|---|---|---|---|
| Teil 1 | 20.01.2025 | Letztes Wort nicht ins Urteil aufgenommen und durch den Vorsitzenden unterbrochen | § 258 Abs. 2 StPO · Art. 103 Abs. 1 GG | F1-016 | nein |
| Teil 1 | 20.01.2025 | Ablage der Vorrichtung durch Dritte; DNA, Fahrzeug und Zweithandy von Dritten zugänglich | § 261 StPO | F1-016 | nein |
| Teil 1 | 20.01.2025 | 13 Tage ohne Zündspuren; Sauerstoffmangel im Schacht; Feuchtigkeit der Zündmittel | § 261 StPO · in dubio pro reo | F1-016 | nein |
| Teil 1 | 20.01.2025 | Sechs Behauptungen des Sitzungsvertreters im Plädoyer einzeln widerlegt | § 261 StPO | F1-016 | nein |
| Teil 2 | 28.02.2025 | Mindestens drei Unterbrechungen des letzten Wortes; Androhung des Entzugs | § 258 Abs. 2 StPO · Art. 103 Abs. 1 GG | F1-025 | nein |
| Teil 2 | 28.02.2025 | Androhung eines neuen Strafverfahrens durch den Sitzungsvertreter während des letzten Wortes | Art. 103 Abs. 1 GG · Art. 6 EMRK | F1-025 | nein |
| Teil 2 | 28.02.2025 | Aufforderung an die Anwesenden, auf ein Geständnis hinzuwirken | § 136a StPO · Art. 6 Abs. 2 EMRK | F1-025 | nein |
| Teil 2 | 28.02.2025 | Vorsatz bei der Corona-Soforthilfe bestritten; Übertragung des Unternehmens erläutert | § 264 StGB · § 261 StPO | F1-025 | nein |
| Teil 3 | 05.05.2025 | Anzündversuch ohne Beweis festgestellt — keine Spuren nach 13 Tagen | § 261 StPO · § 22 StGB | F1-032 | nein |
| Teil 3 | 05.05.2025 | Zweck der Elektronik von keinem Gutachter feststellbar; Urteil legt ihn dennoch fest | § 261 StPO · § 267 StPO | F1-032 | nein |
| Teil 3 | 05.05.2025 | Widerspruch: Attrappe nicht auszuschließen (Urteil S. 29 Z. 11) gegen festgestellte Betätigung (S. 28 Z. 17) | § 261 StPO | F1-032 | nein |
| Teil 3 | 05.05.2025 | Batterie entladen; kein Nachweis einer betriebsfähigen Stromquelle | § 261 StPO | F1-032 | nein |
| Teil 3 | 05.05.2025 | Fehlen einer tatsächlichen Gefahr; Antrag auf Einstellung nach § 206a StPO | §§ 22, 23, 306a StGB | F1-032 | nein |
| Teil 4 | 07.05.2025 | Zeuge aus der Villa konnte den Beschwerdeführer trotz persönlicher Bekanntschaft nicht erkennen (Urteil S. 15 Z. 15) | § 261 StPO | F1-033 | nein |
| Teil 4 | 07.05.2025 | DNA zweier unbekannter Personen an zwei Spurenproben (Urteil S. 23 Z. 18) — nicht ausgewertet | § 244 Abs. 2 StPO · § 160 Abs. 2 StPO | F1-033 | nein |
| Teil 4 | 07.05.2025 | Keine digitalen und keine physischen Spuren am Tatort trotz vollständiger Auswertung | § 261 StPO | F1-033 | nein |
| Teil 4 | 07.05.2025 | Alternative Täterhypothese zu zwei Untermietern nicht geprüft | § 244 Abs. 2 StPO | F1-033 | nein |
| Teil 4 | 07.05.2025 | Urteil S. 31 Z. 18: Einwand zur Unmöglichkeit der Verbrennung wegen des Zeitpunkts entwertet | Art. 6 Abs. 2 EMRK · § 261 StPO | F1-033 | nein |
| Teil 5 | 07.05.2025 | Urheberschaft des Graffitis ohne Farbspuren an Kleidung, Fahrzeug oder im Besitz festgestellt | § 261 StPO | F1-036 | nein |
| Teil 5 | 07.05.2025 | Widersprüchliche Motivannahme: Brand hätte die Botschaft selbst unlesbar gemacht | § 261 StPO | F1-036 | nein |
| Teil 6 | 07.05.2025 | Alleinnutzung des Rechners (S. 25 Z. 25) und Anwesenheit zweier Dritter (S. 20 Z. 1) aus derselben Vernehmung abgeleitet | § 261 StPO · § 267 StPO | F1-036 | nein |
| Teil 6 | 07.05.2025 | Metaphorische Redewendung aus einem Social-Media-Post als Tatabsicht gewertet | Art. 5 Abs. 1 GG · § 261 StPO | F1-036 | nein |
| Teil 6 | 07.05.2025 | Während des Prozesses gestellte Strafanzeigen im Urteil nicht erwähnt | § 152 Abs. 2 StPO · Art. 19 Abs. 4 GG | F1-036 | nein |
| Teil 6 | 07.05.2025 | Antrag auf Weiterleitung der Ergänzung Teil 2 an das Revisionsgericht | § 345 Abs. 2 StPO | F1-036 | nein |
| Teil 7 | 07.05.2025 | Politische Tätigkeit als unbedeutend bewertet — entgegen zwei OSZE-Fundstellen | § 261 StPO | F1-036 | nein |
| Teil 7 | 07.05.2025 | Überwachung in Warschau und Brandstiftung am Fahrzeug nicht ermittelt | § 160 Abs. 2 StPO | F1-036 | nein |
| Corona | 07.05.2025 | Urteil S. 4 Z. 14 („laufendes Unternehmen“) gegen S. 6 Z. 10 („seit 2018 keine Umsätze“) | § 337 StPO · § 261 StPO | F1-036 | nein |
| Corona | 07.05.2025 | Beglichene AOK-Forderung vor Antragstellung im Urteil verschwiegen | § 261 StPO | F1-036 | nein |
3Ziffer 3: alles Weitere, ohne ein einziges Aktenzeichen
Betroffen waren unter anderem der Antrag auf einstweilige Anordnung vom 03.02.2025, die Schreiben an den Bundesgerichtshof vom 13.02. und 17.02.2025, der Antrag vom 15.03.2025, die Anhörungsrüge gegen Untätigkeit vom 26.03.2025 und der Antrag auf vorläufige Annahme der Teile 5 bis 7 vom 07.04.2025.
4Der Beschluss der Vorsitzenden vom selben Tag
Am 07.05.2025 erging ein zweiter Beschluss, gezeichnet allein von der Vorsitzenden: Ablehnung der Entpflichtung meines Pflichtverteidigers und Ablehnung sämtlicher Anträge auf Akteneinsicht. Zur Begründung heißt es, ich sei nicht gehindert gewesen, eigene Ergänzungen vorzubringen —
Vor diesem Datum hatte dieselbe Geschäftsstelle die Aufnahme nachweislich verweigert: am 15.01.2025, am 24.02.2025, am 14.03.2025 und am 18.03.2025. Die Entscheidung stützte sich zudem auf eine Stellungnahme meines Verteidigers vom 07.01.2025, die mir nicht zugänglich gemacht wurde; die Akteneinsicht wurde mit § 147 Abs. 4 StPO abgelehnt, weil ich verteidigt sei — durch denselben Verteidiger, dessen Entpflichtung im selben Beschluss abgelehnt wird.
5Entschieden über ein Urteil ohne Vorschriftenliste
Das Urteil vom 22.07.2024 enthielt die Liste der angewendeten Vorschriften nach § 260 Abs. 5 StPO nicht. Sie wurde erst am 30.07.2025 nachgetragen — 373 Tage nach dem Urteil und 84 Tage nach der Revisionsentscheidung.